Nach Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WoAufG) zum 01.01.2005 sind die bayerischen Gemeinden zwar weiterhin aufgrund Art. 83 der Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig, die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse sind jedoch weggefallen. Seit einiger Zeit häufen sich Berichte von Mietwucher, Überbelegung sowie Verwahrlosung / Vernachlässigung von Wohnraum insbesondere in Gemeinden mit Wohnraummangel. Nachdem Forderungen nach einer Wiedereinführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes laut werden, habe ich dazu eine Anfrage gestellt. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz in seiner ursprünglichen Form halten die Grünen für nicht zielführend. Die SPD hatte vor Weihnachten noch einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung von Wohnraummissständen vorzulegen. Bei der Beratung des Antrags im Sozialausschuss wurde jedoch fraktionsübergreifend erkannt, dass aufgrund der bekannt gewordenen Fälle Handlungsbedarf besteht. Daher soll zu diesem Thema nun ein Fachgespräch stattfinden, um Handlungsmöglichkeiten für Land und Kommunen auszuloten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz halte ich dieses Vorgehen für sinnvoll, um zu verhindern, dass eine vorschnelle Gesetzesinitiative lediglich als Placebo verpufft.