Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Retten, löschen, bergen, schützen – diese vier Schlagworte bringen es auf den Punkt. Die Feuerwehren sind für die Sicherheit der Bevölkerung unentbehrlich. Dafür tragen im Freistaat mehr als 320.000 ehrenamtlich tätige Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in rund 7.700 Freiwilligen Feuer-
wehren in Städten und Gemeinden Sorge. Daher möchte ich mich zuallererst bei den Feuerwehrleuten im Freistaat ganz herzlich bedanken. Mit ihrer unermüdlichen Einsatzbereitschaft, die sie rund um die Uhr zeigen, schützen sie Leben, Gesundheit sowie Hab und Gut ihrer Mitmenschen und wenden Schaden von uns ab.
(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))
Kolleginnen und Kollegen, Bayerns Bevölkerung wächst. Aber die Zahl der Aktiven geht zurück. Ob- wohl sich diese Entwicklung langsam vollzieht, müssen wir feststellen: Wenn wir ihr nur zuschauen, wird den Feuerwehren der Nachwuchs ausgehen. Laut einer Prognose wird die Zahl der ehrenamtlich engagierten Feuerwehrleute bis 2031 um rund 15 % abnehmen. Diese Entwicklung verläuft regional unter- schiedlich; in der Oberpfalz ist es ein Minus von 18 %, in Oberfranken sogar ein Minus von 23 %. Im Ergebnis könnte in einigen Regionen die Mindeststärke nicht mehr erreicht werden, was den Brand- und Katastrophenschutz in den Städten und Gemeinden nachhaltig gefährden würde.
Gleichzeitig ist die Arbeit der Feuerwehren immer anspruchsvoller geworden. Aufgabe der Feuerwehr ist nicht nur der traditionelle Brandschutz, sondern sie ist für die Abwehr unterschiedlichster Gefahrenlagen zu- ständig.
Die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist dringend notwendig, um das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen und damit unsere Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, bereits 2013 wurde seitens des Innenministeriums bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Feuerwehrverbänden etwaiger Änderungsbedarf abgefragt. Endlich liegt der Entwurf vor. Er enthält viele gute – auch gut begründete – und nützliche Vorschläge. Daran zeigen sich die intensive Einbeziehung der Fachverbände und die Auseinandersetzung mit deren Positionen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Die Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahren ein wichtiger Punkt ist. Wenn im Rahmen der Erwerbsarbeit bis 67 gearbeitet werden soll, dann muss auch im Feuerwehrrecht eine Anpassung der Alters- grenze erfolgen. Die Möglichkeit, auch in der Feuerwehr länger Dienst zu tun, entspricht dem Wunsch vieler, die dort aktiv sind. Zurzeit finden die Jahreshauptversammlungen statt. Ich bin oft gefragt worden, wann es endlich so weit ist, dass das Gesetz verabschiedet wird. Von denjenigen, die kurz vor Vollendung des 63. Lebensjahres stehen, möchten viele gern weitermachen.
Es ist schon betont worden, dass es um Freiwilligkeit geht. Niemand wird gezwungen weiterzumachen. Wer aber die erforderliche körperliche Konstitution und den Willen hat, der soll weitermachen dürfen.
Über die Frage von Kinderfeuerwehren ist schon oft debattiert worden, auch im Innenausschuss. Es gibt unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob Kinderfeuerwehren sinnvoll sind. Während zahlreicher Treffen, die ich in den vergangenen Wochen mit Aktiven vor Ort hatte, habe ich nachgefragt, wie sie das sehen. Ich habe niemanden getroffen, der eine Kinderfeuerwehr abgelehnt hätte. Einige haben mir gesagt, bei ihnen gebe es so etwas schon; allerdings fehle die gesetzliche Grundlage. Daher ist es gut, wenn wir diese schaffen. Auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr ist freiwillig; das muss niemand machen.
Ich möchte aber auch Folgendes klar und deutlich sagen: Wenn wir entsprechende Regelungen in das Gesetz aufnehmen, dann müssen wir die bei den Kommunen eventuell anfallenden Mehrkosten ausgleichen. Es darf nicht so sein, dass sie auf Kosten sitzen bleiben, die wir als Gesetzgeber verursacht haben.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Über die weiteren Punkte können wir sicherlich noch im Innenausschuss beratschlagen. Es wird auch noch eine Zweite Lesung geben.
Für die Fraktion der GRÜNEN kann ich sagen: Alles in allem bietet der Gesetzentwurf eine gute Grundlage, um eine umfassende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes aus einem Guss zu ermöglichen. Es reicht allerdings nicht aus, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Wenn die Feuerwehr für Nachwuchs attraktiv bleiben und der demografische Knick bewältigt werden soll, dann sind unsere Feuerwehren auf eine solide personelle und finanzielle Ausstattung angewiesen. Wenn es um die Stärkung des Ehrenamtes geht, steht die Staatsregierung auch insoweit in der Verantwortung.
(Beifall bei den GRÜNEN)