Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Domblick, Oase mit Garten am Rande der Altstadt, neu renoviertes Appartement in zentraler Lage – so blumig bewerben private Vermieterinnen und Vermieter aus meiner Heimatstadt Regensburg im Internet Wohnraum als Ferienwohnungen. Kein Wun- der: Das Altstadt-Ensemble ist UNESCO-Weltkulturerbe und ein beliebtes Ziel für Touristinnen und Touristen. In unserer Stadt Regensburg ist es wirklich schön, liebe Kolleginnen und Kollegen. – So weit der Werbeblock.
Regensburg gehört auch zu den Städten, die von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und vor sechs Jahren eine entsprechende Satzung auf den Weg gebracht haben. Mithilfe dieser Zweckentfremdungssatzung konnten bis 2024 im Stadtgebiet stolze 2.467 m2 Wohnfläche in Form regulärer Mietwohnungen für die wohnungssuchenden Menschen in der Stadt zurückgeholt werden.
Heute geht es um den Zugang der Städte und Gemeinden zu den Daten über kurzfristige Vermietungen von Unterkünften über Online-Plattformen. In meiner Heimatstadt waren wir damals sehr erfolgreich. Man hat auch sehr pragmatisch begonnen. Man ist sehr pragmatisch an diese Daten gekommen. Praktikantinnen und Praktikanten haben sich die Angebote auf den einschlägigen Portalen angese- hen; dann ist in der Verwaltung geprüft worden, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht. In vielen Fällen ist man auch fündig geworden. Vielleicht gibt es sogar noch einfachere Möglichkeiten; ich meine aber, die vorgeschlagene ist auch eine Möglichkeit.
Es geht um viel Geld. Der Platzhirsch Airbnb und seine Mitbewerber machen allein in Deutschland mehr als 28 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Gleichzeitig haben wir in Regensburg und in vielen anderen Orten in Bayern einen angespannten Wohnungsmarkt. Das Problem von zu wenig Wohnraum, vor allem von zu wenig bezahlbarem Wohnraum, ist nicht neu und immer noch ungelöst. Wir alle haben erst diesen Monat die Schlagzeilen gelesen: In Bayern fehlen laut Pestel Institut rund 230.000 Wohnungen.
Neben der steigenden Zahl von lukrativen Kurzzeitvermietungen von Wohnraum als Ferienwohnungen belastet auch der Leerstand von Wohnungen den Markt. Beim Problem des Leerstandes ist das Instrument Zweckentfremdungssatzung für die Kommunen leider noch nicht scharf genug, wie die Praxis zeigt. Hier sehen wir GRÜNE noch Handlungsbedarf.
Die "Bayerische Staatszeitung" hat zu Beginn des Jahres ein Thema aufgegriffen, das man sich auch einmal genau anschauen muss. Bei Zweckentfremdungssat-zungen geht es auch darum, Lösungen für Leerstände zu finden. Da ist ein Thema aufgegriffen worden, das man sich noch einmal anschauen muss. In rund 35 % der Erbengemeinschaften mit Immobilien stehen Immobilien leer, weil sich die Erben nicht einigen können – so eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. 35 % ist schon viel, wenn man weiß, dass 80 % der Immobilien an Erbengemeinschaften und nur 20 % an eine Person gehen. Da ist also noch einige Musik drin.
Aus meiner Sicht bleibt es schon Ziel, leer stehende Wohnungen wieder mit Leben zu füllen. Das bleibt eine Aufgabe, für die gute Lösungen gefunden und umgesetzt werden müssen. Was jedoch die Ferienwohnungen angeht – und um diese geht es ja heute –, ist es gut und richtig, dass der Gesetzentwurf die Prioritäten klar setzt. Erst muss die Pflicht zur Registrierung erfüllt sein, dann darf die Wohnung auf der Online-Plattform angeboten werden.
Mit der Anpassung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – so heißt es ja offiziell – an europäische Vorgaben stellen wir die richtigen Weichen. In Spanien etwa – so hat man mir berichtet – hat die vollständige Verfügbarkeit der Informationen den Kommunen stark geholfen. Einen derart positiven Effekt wünsche ich mir auch in Bayern. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall bei den GRÜNEN)