Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Wir, die GRÜNEN, bleiben dabei: Die GRÜNE-Landtagsfraktion will eine vollständige Rettungshelfergleichstellung, die auch einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Ausbildungs- und Trainingszeiten vorsieht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Ihre Politik der kleinen Trippelschritte wird jedoch dem herausragenden Engagement der Helferinnen und Helfer im Freistaat nicht gerecht. Im Gegenteil, die von Ihnen vorgelegte gesetzliche Neuregelung zieht viel zu enge Grenzen für Fortbildungsveranstaltungen. Ich nenne ein paar Beispiele:
Erstens. Es dürfen nur Fortbildungsveranstaltungen sein, die vom Innenministerium anerkannt sind und zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer Einsatzkraft beitragen. Zudem müssen sie aus besonderen Gründen nur während der üblichen Arbeitszeit stattfinden können. Das ist die erste Einschränkung.
Zweitens. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Fortbildungsveranstaltungen und klammert Ausbildungsveranstaltungen aus. Gerade aber die Grundausbildung ist der Grundstein dafür, den Zugang zum Ehrenamt zu schaffen und Menschen dafür zu gewinnen.
Drittens. Die Erstattung der Entgeltfortzahlung gilt nur in Fällen der freiwilligen bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber. Die Neuregelung schafft keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch. Hier schließe ich mich den Worten des Kollegen Scheuenstuhl an. Damit degradieren Sie die Ehrenamtlichen nicht nur zu Bittstellern bei den Arbeitgebern, was für viele bereits eine große Hemmschwelle darstellen dürfte, sondern das Innenministerium entscheidet nun darüber, welche Fortbildungsmaßnahmen als sinnvoll erachtet werden. Obendrein ist die Definition "während der üblichen Arbeitszeit" angesichts der unterschiedlichen Modalitäten der Arbeitswelt ziemlich aus der Zeit gefallen. Mehr Gängelung geht nicht.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie sprechen zwar immer vom Abbau der Bürokratie, aber die vor- geschlagene Lösung wird an der einen oder anderen Stelle einen unverhältnismäßig großen Aufwand produzieren. An dieser Stelle möchte ich an die Kritik des Städtetags erinnern. Unklar ist beispielsweise, wer letztendlich für die Prüfung über das Vorliegen der einschränkenden Tatbestandsmerkmale für die not- wendigen Fortbildungen zuständig ist. Falls die Aufgabenzuweisung an die Untere Katastrophenschutzbehörde gewollt ist, sind Nachbesserungen erforderlich. Außerdem ist nicht nachzuvollziehen, dass bei der Beratung im federführenden Ausschuss keine Stellungnahme der Rettungsdienstorganisationen vorgelegen hat. Ich habe das damals moniert. Mittlerweile liegen diese Stellungnahmen vor. Der damalige Aus- schussvorsitzende und jetzige Staatsminister Dr. Herrmann hatte im Ausschuss gemeint, der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes habe ihm Zustimmung und Einverständnis signalisiert. Wenn ich nun die mittlerweile vorliegenden Stellungnahmen an- schaue, sehe ich, da ist nicht alles eitel Sonnen- schein. Die Stellungnahmen sind erst auf unsere Anregung hin abgegeben worden. Viele unserer
Kritikpunkte werden auch von den Organisationen genannt.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, schließlich bleiben Sie uns auch noch schuldig, wie sich die von Ihnen veranschlagten Kosten von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr zusammensetzen. Das Bayerische Rote Kreuz geht nämlich von einem wesentlich niedrigeren Betrag aus. Aufgrund der dargelegten Mängel werden wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Eine Minimallösung stellt eben nur eine geringfügige Verbesserung dar. Ich bin mir sicher, dass in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir, die GRÜNEN, halten an einer vollständigen und vollwertigen Rettungshelfergleichstellung fest.
(Beifall bei den GRÜNEN)