Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, habe ich den Eindruck, dass Sie unseren Städten und Gemeinden nicht nur Unfähigkeit, sondern obendrein auch noch Arglist unterstellen. Es ist noch keine drei Wochen her, da haben CSU und SPD Ihrem Dringlichkeitsantrag zugestimmt, der vor- sieht, dass die Staatsregierung die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinweist, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht erlassen werden sollen. Damals haben wir GRÜNE den Antrag abgelehnt, weil wir den Städten und Gemeinden im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung selbst überlassen wollen, wie sie bis zu einer möglichen Gesetzesänderung auf der – ich betone – noch geltenden Rechtslage verfahren. Die Gegebenheiten vor Ort variieren sehr stark. Nachdem aktuell kein Zeitplan zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge genannt werden kann, wer- den sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest in den nächsten Wochen und Monaten nicht verändern. Das ist doch klar. Das ist keine Sache, die man innerhalb von ein paar Wochen auf den Weg bringen kann. Das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums wurde verfasst, verschickt, aber ich bin mir sicher, dass Bürgermeisterinnen und Bürger- meister in der aktuellen Situation auch ohne ministeriellen Hinweis "den Teufel tun werden", neue Bescheide zu erlassen.
Problematisch könnte es in der Zwischenzeit jedoch in denjenigen Fälle werden, in denen für beitragsfähige Maßnahmen eine Verjährung der Beitragsfrist ein- tritt. Auch der Bayerische Gemeindetag ist zum Bei- spiel der Auffassung, dass in den Fällen, in denen in nächster Zeit eine Verjährung droht, vor deren Eintritt abzurechnen ist, da bei Untätigkeit das Risiko straf- rechtlicher Folgen aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden kann. Den Kommunen aber jetzt mitzuteilen, dass es keinen Sinn mehr macht, Satzungen zu erlassen, ist einfach nur lächerlich, ist überflüssig.
Es könnten weitere Kommunen – wie das von Ihnen genannte Beispiel – in einer Last-Minute-Aktion noch Satzungen erlassen, um sich vermeintlich Vorteile zu verschaffen. Im Rahmen der Neuregelung müsste es daher eine Stichtagsregelung geben, wenn es um den Erlass von Satzungen geht; denn klar ist für uns GRÜNE auch: Eine Kompensation kann es eigentlich nur für diejenigen Kommunen geben, die bislang ordnungsgemäß Ausbaubeiträge erhoben haben und die diese Möglichkeit bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dann nicht mehr haben. Wenn eine Kommune hingegen zwar eine Satzung hat oder hatte, diese Satzung aber nicht angewandt hat, gibt es auch nichts zu kompensieren. Das ist eigentlich logisch.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, die Formulierung eines Antrags in diesem Sinne hätte ich noch für nachvollziehbar erachtet, nicht aber eine weitere populistische Stimmungsmache gegen unsere Rathäuser.
Bevor wir jedoch über ungelegte Eier diskutieren, sollten wir erst einmal unsere Arbeit tun. Bekanntermaßen steckt der Teufel im Detail, und da erwarte ich mir auch von Ihnen Lösungsvorschläge. Sie sagen immer: Die CSU, die Staatsregierung wolle das vorlegen. – Sie haben selber gesagt, Ihr eigener Gesetzentwurf sei nicht das Gelbe vom Ei, da sei sozusagen noch einiges zu tun. Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie mit Vorschlägen kommen, und im Rahmen der Abschaffung sind sicher außerdem noch weitere Fragen zu klären, die ohnehin auch mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden müssen. Lassen Sie bis dahin die Kirche bitte im Dorf; so viel Zeit muss sein.
Den Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen. Der Antrag der SPD ist hingegen sinnvoll, so dass wir ihm zustimmen werden.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)