Rede Jürgen Mistol
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst ist festzuhalten, es geht der FDP-Fraktion mit diesem Antrag in erster Linie nicht darum, das Wohneigentum zu fördern und zu schützen, sondern vor allem darum, den Mieter*innenschutz auf angespannten Wohnungsmärkten einzuschränken und weiter auszuhöhlen. Tatsächlich ist es nicht der große Wurf. Dennoch enthält die Novelle des Baugesetzbuches einige nützliche Neuerungen, die in bayerischen Städten und Gemeinden helfen können, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Unter anderem soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnun-gen in angespannten Wohnungsmärkten erschwert werden. Im Bundesrat ist die Staatsregierung, wie schon erwähnt, mit ihrem Versuch, das Umwandlungsverbot auszubremsen, noch gescheitert. Jetzt, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, steht die Umsetzung im Freistaat aber auf der Kippe; denn es ist der Staatsregierung freigestellt, von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch zu machen. Aber erst dadurch wird überhaupt die Voraussetzung für die Anwendung der zentralen Baulandmobilisierungsinstrumente wie das erweiterte Vorkaufsrecht, das Baugebot oder der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigenwohnraum für die betroffenen Kommunen geschaffen.
Meine jüngste Anfrage an die Staatsregierung gibt auch Anlass zur Sorge, dass die Staatsregierung dieses Thema weiter hinauszögern, wenn nicht sogar gänzlich aussitzen will. Dabei drängen auch die Kommunen auf eine schnelle Umsetzung, zumal die genannten Instrumente zeitlich befristet sind. Dass es anders geht, zeigt Hamburg. Dort sind die Regelungen bereits beschlossene Sache, während die Staatsregierung herumeiert und wertvolle Zeit verstreichen lässt.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Zurück zu dem Antrag der Kolleg*innen von der FDP, der suggeriert, das Instrument, das den Kommunen an die Hand gegeben werden soll, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen, würde die Schaffung von Wohneigentum er- schweren. Dem ist mitnichten so. Das Gegenteil ist der Fall. Dies ist kein Modell zur Förderung von Wohneigentum und zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums, wie Sie uns hier dauernd weismachen wollen. Fakt ist: Nur 5 % der umgewandelten Eigentumswohnungen werden tatsächlich von den Mieter*innen, die in dieser Wohnung wohnen, gekauft. Es handelt sich vielmehr um ein Renditemodell, das unsere Städte spaltet. Den restlichen 95 % der Mieter*innen droht durch die damit verbundene Preissteigerung der Wohnungsverlust durch Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen. Eine solche Umwandlung vernichtet soziales Gefüge und bezahl- baren Wohnraum in unseren Städten.
Vor diesem Hintergrund sind dieser Antrag und obendrein das Zögern der Staatsregierung unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht der vielen Mieter*innen, die eine Verdrängung aus ihren Wohnungen fürchten müssen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNE wollen Wohneigentum fördern und zugleich bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen im Freistaat schaffen. Deshalb lohnt es sich, einen genaueren Blick auf den dritten Spiegelstrich Ihres Antragstextes zu werfen. Verehrte Kolleg*innen von der FDP, für diesen Vorschlag können auch wir GRÜNE große Sympathie aufbringen, weil wir GRÜNE uns ebenfalls für Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum aussprechen, sofern im Gegenzug Steuerschlupflöcher wie sogenannte Share Deals endlich gestopft werden. Eine getrennte Abstimmung im federführenden Ausschuss haben Sie, Herr Kollege Körber, leider ausgeschlagen. Hier hätten wir über die Fraktionen hinweg ein starkes Zeichen setzen können. Diese Chance wurde leider vertan. Den Rest des Antrags lehnen wir aus Überzeugung ab.
(Beifall bei den GRÜNEN)