Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Bei dem Thema dieses Tagesordnungspunktes treten wir von Legislaturperiode zu Legislaturperiode auf der Stelle, obwohl Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, bislang kein einziges stichhaltiges Argument ins Feld führen konnten - auch Sie nicht, Herr Kollege Dünkel -, das gegen die Einführung einer Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen spricht. Im Gegenteil, auch in Bayern ist es an der Zeit, eine neue Ära der Mitbestimmung bei den Sparkassen einzuläuten. Das sollten Ihnen spätestens die Vorgänge rund um die Sparkasse Miesbach klar vor Augen geführt haben. Wir haben in der vorletzten Woche im Innenausschuss den Bericht gehört. Angesichts der Dimension der Summen ist es umso unbegreiflicher, wie die zuständige Aufsicht derart versagen konnte. Ich bin der Auffassung: Den Verantwortlichen in Miesbach hätte es nur nutzen können, wenn Vertreterinnen und Vertreter aus Belegschaft am Tisch gesessen und über Sponsoring und Spenden mitentschieden hätten.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der Regel aus Überzeugung und Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen zum Wohl ihres Unternehmens engagieren, hätten womöglich – ich betone: womöglich – ein Korrektiv bilden können. Gesunder Menschenverstand sagt einem manchmal: Das tut man nicht. Manchmal ist es vielleicht besser, wenn man gesunden Menschenverstand und nicht nur Sachverstand hat. Das gehört auch dazu.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Staatsregierung, von daher kann ich auch nicht nachvollziehen, dass Sie Ihren aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes nicht zum Anlass genommen haben, endlich eine Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen einzuführen, zumal Bayern das einzige Bundesland ist, das bisher auf eine solche Regelung verzichtet. Bei der Neufassung des Landesbank-Gesetzes im Jahr 2009 ist es schließlich auch gelungen, eine Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat einzuführen. Darauf hat Herr Kollege Dr. Wengert schon hingewiesen. Warum sollte dies für unsere Sparkassen nicht recht und billig sein?
Statt das Sparkassengesetz in seiner jetzigen Form zu hinterfragen und zu überprüfen, verstecken Sie sich hinter den kommunalen Spitzenverbänden und halten am bayerischen Sonderweg fest. Herr Kollege Dünkel, man kann von der CSU immer wieder hören: Was die kommunalen Spitzenverbände sagen, ist für uns die Bibel. In diesem Fall hätten Sie auch bei 10 H auf die kommunalen Spitzenverbände hören müssen. Diese haben bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss ganz deutlich gesagt, was sie von Ihrem Gesetzentwurf halten, nämlich gar nichts.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Sie kommen nur dann mit den kommunalen Spitzen verbänden, wenn es Ihnen passt. Wenn Ihnen das, was von dieser Seite kommt, nicht in den Kram passt, ignorieren Sie es.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Artikel 175 der Bayerischen Verfassung bejaht ausdrücklich eine umfassende Mitbestimmung und Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil bestätigt, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist, eine Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen einzuführen. Auch wenn Sie den Gesetzentwurf der SPD heute leider nicht mittragen werden, hoffe ich, dass bei der anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, der die Zusammensetzung im Verwaltungsrat neu regelt, eine tiefgreifen de Diskussion über die Kontrollmechanismen des bayerischen Sparkassenwesens angestoßen wird. Noch besser wäre es allerdings, Sie würden gleich hier und heute zustimmen.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)