Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Hofmann, ich möchte im Hinblick auf den vorliegenden Antrag bei dem Punkt anfangen, wo wir meiner Überzeugung nach einen akzeptablen Kompromiss gefunden haben: Das Prozedere, wie wir zu einer guten Besetzung der G 10-Kommission kommen, ist aus Sicht der GRÜNEN sachgerecht und passt auch in die Systematik unserer Geschäftsordnung.
Bei der Umstellung der Ausschussvorsitzzugriffsrechte auf d’Hondt kann man aber explizit nicht davon sprechen, dass es in die Systematik passt. Dass dadurch, wie wir von Ihnen gehört haben, der Regierungsauftrag auch beim Zugriff auf die Ausschüsse besser umgesetzt wird und sogar die demokratischen Prozesse – welch große Worte – gestärkt werden – so war es zumindest Ihrer Pressemitteilung zu entnehmen –, das ist schon eine recht dünne Argumentationssuppe, die Sie uns da auftischen. Das überzeugt uns GRÜNE nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie verhindern wollen, dass die Partei, die hier im Plenum rechts außen sitzt, den Vorsitz beispielsweise im Innen- oder im Rechtsausschuss übernimmt, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Niemand von uns muss einen Vorsitzenden wählen, den er oder sie nicht will. Niemand kann uns dazu zwingen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Und sollte eine solche Situation, wie wir sie in der letzten Periode im Bildungsausschuss erlebt haben, eintreten: Alles, was ein Ausschussvorsitzender macht, kann auch der Stellvertreter machen. Die Sitzung muss gut geleitet werden. Auch ein motivierter Stellvertreter – wie seinerzeit der Kollege Gotthardt – kann den Ausschuss nach außen gut repräsentieren, sei es den Bildungsausschuss, sei es den Europaausschuss. Das hat der Kollege Tobias Gotthardt doch ordentlich gemacht, oder etwa nicht?
(Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)
Kolleginnen und Kollegen, es braucht keine Verrenkung in der Geschäftsordnung und die Anwendung eines Verfahrens, von dem wir uns im Kommunalrecht bewusst abgewendet haben. Apropos Kommunalrecht: Diejenigen unter uns, die wie ich in der 17. Wahlperiode Mitglied des Innenausschusses waren – Florian Herrmann war damals unser Ausschussvorsitzender –, erinnern sich vielleicht noch daran, wie intensiv wir uns damals mit Ausschussauszählverfahren beschäftigt haben. Anlass war, dass es damals einen Änderungsantrag der CSU mit dem Ziel gab, im Kommunalrecht zum d’Hondt’schen Verfahren zurückzukehren. Es war Ministerpräsident Seehofer, der damals seine Fraktion zurückpfiff und ihr Arroganz der Macht vorwarf, wie damals die "Augsburger Allgemeine" berichtete. Wir sind kein Kindergarten, hat Seehofer zu dieser CSU-Initiative gesagt.
Dann hatten wir dazu eine Expertenanhörung, um die Kuh ohne Gesichtsverlust für die CSU vom Eis zu bekommen. Die Sachverständigen – auch die von der CSU benannten – erteilten den CSU-Plänen eine klare Absage: – Zitat – Strukturell bedingt führt das d’Hondt’sche Verfahren zu Ergebnissen, die verzerrend sind, und, verglichen mit den anderen Verfahren, am meisten vom Idealrahmen abweichen. – Dieses Verfahren führen Sie jetzt wieder ein, weil es Ihnen gerade in den Kram passt.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Und wenn dann nicht einmal mehr das d’Hondt’sche Verfahren das gewünschte Ergebnis bringt, wie hier bei der Sitzverteilung in der ersten Reihe im Plenum, dann setzen Sie das Prinzip der Spiegelbildlichkeit völlig außer Kraft.
Ich sage einmal: Wenn Sie meinen, das machen zu müssen, dann machen Sie es, Kolleginnen und Kollegen. Sie sehen, wir GRÜNE sehen das durchaus nüchtern.Wenn Sie alles so machen wollen, wie Sie meinen, es machen zu müssen, dann machen Sie es halt. Das Ganze aber zu einem staatspolitischen Akt der Verantwortung hochzujazzen – das geht wirklich am Thema vorbei. Wir GRÜNE werden diesem "Hirschauer Stückl" nicht zustimmen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Kollege Hofmann, Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie das d’Hondt‘sche Verfahren gerne auch in anderen Bereichen eingeführt hätten.
– Ja, das ist Ihre persönliche Meinung, aber Sie sehen ja, was d’Hondt bewirkt. Deswegen gab es damals auch eine Expertenanhörung. Wir hören immer genau zu, was Expertinnen und Experten zu sagen haben. Sie offensichtlich nicht.
Ich sage noch einmal: Wenn Sie verhindern wollen, dass die Partei, die im Plenum rechts außen sitzt, einen Ausschusszugriff im Rechtsausschuss hat – in einem verfassungssensiblen Ausschuss –, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Wir müssen die Vorgeschlagenen nicht wählen. Das ist ganz einfach.
(Beifall bei den GRÜNEN)