Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Kommunen und Freistaat tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass sich alle Bevölkerungsgruppen in Bayern dauerhaft mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können.
Ein Blick in die Bayerische Verfassung zeigt: Klarer kann ein Verfassungsauftrag kaum formuliert sein. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, verstehe ich absolut nicht, warum Sie diesem Antrag nicht zustimmen wollen.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Staatliche Grundstücke nicht nach dem höchsten Preis – Herr Kollege Huber, horchen Sie erst einmal zu, was ich zu sagen habe, dann können Sie sich noch melden -, sondern nach dem besten Konzept zu verkaufen, muss das Ziel sein. Es geht nicht darum, Herr Kollege Winter, irgendetwas zu verschenken. Darum geht es nicht. Sie haben komplett falsch verstanden, worum es bei diesem Antrag geht. Nach dem besten Konzept zu vergeben ist einer von vielen Bausteinen, aber ein ganz wichtiger, damit der Freistaat ganz konkret seinen Beitrag leisten kann, damit Wohnen in Bayern einigermaßen bezahlbar bleibt.
Warum wollen Sie dieses Instrument, mit dem auf kommunaler Ebene – es geht nicht nur um München; wir machen das auch in Regensburg, und es gibt viele andere Kommunen, die bereits heute und seit Jahren Konzeptvergaben machen – gute Erfahrungen gemacht werden und wurden, nicht nutzen? Herr Kollege Pohl, wir sollten bei diesem Thema nicht einen Gegensatz zwischen Stadt und Land konstruieren. Ich glaube, das geht am Thema vorbei. Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn man glaubt, in Städten wie München, Regensburg oder Augsburg müsse der Mietpreis nur eine bestimmte Höhe erreichen und dann würden die Menschen wieder in anderen Regionen Bayerns wohnen wollen. So funktioniert die Welt leider nicht.
Ziel von Konzeptvergaben kann die Stärkung öffentlich geförderten Wohnungsbaus sein. Es können aber auch die Kosten des freifinanzierten Wohnungsbaus gemindert werden. Daneben können auch andere wohnungspolitische Vorgaben umgesetzt werden, zum Beispiel – Herr Kollege Lotte hat darauf hingewiesen – barrierefreie oder behindertengerechte Wohnungen, Vorgaben an Architekten, Freiraumplanung oder energetische Standards. Diese können dann im Einzelfall vom Verkäufer, also dem Freistaat Bayern, auf die jeweilige Situation abgestimmt definiert wer den. Es macht Sinn, das so zu handhaben.
Gerade weil sich in Bayern das Angebot an bezahlbarem Wohnraum, vor allem in den Ballungsräumen, drastisch reduziert, müssen wir das machen. Dabei ist auch der Freistaat gefordert, das zu tun, was möglich ist, um dem entgegenzuwirken. Manchmal habe ich den Eindruck, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dass Sie die Dimension des Problems noch nicht erkannt haben. Der Bestand an Sozialwohnungen hat sich in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. Allein 2013 sind mehr als 6.300 Sozialwohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Ohne eine Ausweitung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus - davon bin ich fest überzeugt – wird man die Situation auf dem angespannten bayerischen Wohnungsmarkt nicht in den Griff bekommen. Auch der Verzicht auf den höchsten Profit bei Grundstücksgeschäften, wie hier gefordert, gehört zu dem Bündel an Maßnahmen, die dem Freistaat zur Verfügung stehen.
Angesichts der Knappheit von bezahlbarem Wohn raum müssen wir gemeinsam mit den Kommunen geeignete Schlüsse in Bezug auf Wohnraumförderung und Liegenschaftspolitik ziehen. Beim Verkauf öffentlicher Grundstücke ist die Höchstpreisvergabe nicht mehr das Mittel der Wahl.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Je höher der Preis für ein Grundstück ist, desto höher werden die Kosten sein, die durch Weiterverkauf oder Vermietung refinanziert werden müssen.
Insofern stimmen wir dem Antrag der SPD vollumfänglich zu, wohingegen wir Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken mehr als vorgeschoben ansehen. Dem Staat ist es innerhalb gewisser Grenzen durch aus möglich, Liegenschaften günstiger als bei der Höchstpreisvergabe abzugeben. Dadurch wird doch das Vermögen des Freistaats wirklich nicht verschleudert! So viele staatliche Liegenschaften, die für den Wohnungsbau infrage kommen, gibt es gar nicht. Wenn stimmt, was die Staatsregierung letztes Jahr auf meine Schriftliche Anfrage geantwortet hat – und davon gehe ich aus -, hielte sich der finanzielle Verlust doch sehr in Grenzen, selbst wenn man das anwendet, was hier vorgeschlagen wird.
Zweite Vizepräsidentin Inge Aures: Herr Mistol, darf ich Sie an die Redezeit erinnern? – Sie bekommen noch zwei Minuten; denn wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Brannekämper. – Bitte, Herr Kollege.
Robert Brannekämper (CSU): Lieber Kollege, glauben Sie wirklich im Ernst, dass Sie den Wohnungsbau mit einer konzeptionellen Ausschreibung im Mietwohnungsbau preiswerter machen können, bei der Sie 50 % der Kriterien auf ökologische Standards setzen, auf Grauwassernutzung, auf extrem hohe Energiestandards und auf eine Bindung für 60 Jahre? 60 Jahre binden Sie die Wohnungen an den Investor, Sie sehen ein Verbot der Umwandlung von Eigentumswohnungen und ein Teilungsverbot vor. Glauben Sie, dass Sie mit diesen Instrumenten Schwung in den Mietwohnungsbau bringen können? – Ich glaube es nicht. Man kann zwar generell und abstrakt sagen, dass das funktionieren mag. Aber leider zeigen Beispiele aus der Landeshauptstadt seit 2013, dass es eher komplizierter, schwieriger und am Schluss für die Mieter teurer wird; denn alle Standards müssen schließlich auf die Miete umgelegt werden.
(Beifall bei der CSU)
Jürgen Mistol (GRÜNE): Herr Kollege Brannekämper, wenn das stimmt, wird es wohl nicht so sein. Aber darum geht es hier gar nicht. Sie kennen sich vielleicht in München besser aus. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in München tatsächlich so gelaufen ist, wie Sie das jetzt vielleicht überspitzt darstellen. Ich kann Ihnen Beispiele aus Regensburg nennen; da kenne ich mich besser aus, weil ich dort in der Kommunalpolitik aktiv bin. Dort haben wir es tatsächlich mit einer Konzeptvergabe geschafft, Grundstücke günstiger abzugeben, als es nach Höchstpreisvergabe der Fall gewesen wäre. Es kommt halt immer darauf an, Herr Kollege, welche Kriterien wie angewendet werden. Das wird doch in dem Antrag der SPD gar nicht vorgegeben; welche Kriterien er anlegt, hat dann der Freistaat in der Hand. Ich sage bloß: Die Kommunen, denen das Problem des bezahlbaren Wohnraums auf den Nägeln brennt, machen vor, wie es geht. Ich würde es beschämend finden, wenn wir dieses Instrument auf Landesebene nicht nutzten. - Bis Pfingsten sind es noch ein paar Wochen. Aber vielleicht kommt heute schon der Heilige Geist auf Sie herab. – Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)