Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben uns erst im vergangenen Monat eingehend über den Gesetzentwurf der SPD zu diesem Thema unterhalten. Insofern kann ich es heute kurz machen. Jetzt liegt erfreulicherweise der schon lange angekündigte Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Ich bin jetzt doch ein bissel darüber verwundert, dass es noch so lange gedauert hat, obwohl keine Unterschiede zu dem Referentenentwurf festzustellen sind, der damals schon bekannt war. Aber gut, manchmal dauert es halt ein bissel länger.
(Susann Biedefeld (SPD): Die SPD musste wieder einmal anschieben!)
– Vermutlich, ja. – Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: Fraktionsübergreifend besteht Einigkeit, dass das bisher befristet geltende Gesetz über den 30. Juni 2017 hinaus verlängert werden soll. Aus unserer Sicht hat es sich durchaus als wirksames Instrument zur Sicherung von Wohnraum erwiesen, zumindest in München. München hat als einzige Stadt diese Möglichkeit bisher tatsächlich in Anspruch genommen.
Die Erhöhung des Bußgeldrahmens ist auch aus unserer Sicht sinnvoll; beide Initiativen sehen ja Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Sicherlich braucht es auch die zeitliche Obergrenze für die Fremdbeherbergung: Die SPD hat sechs Monate in ihrem Entwurf vorgegeben, die Staatsregierung acht Monate. Ich denke, dieser Unterschied ist nicht so groß, dass man sich da groß streiten sollte, und stelle fest: Hier ist man grundsätzlich doch relativ nah beieinander.
Damit Kommunen zukünftig über einen wirksamen Hebel zur Bekämpfung von Zweckentfremdung verfügen, sollen erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Hausverwaltern, Immobilienmaklern, Internet-Portalen möglich sein. Auch das erachte ich als sinnvoll. Über die Frage, ob die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken als Regelung zum Sofortvollzug oder ein Räumungs- und Wiederherstellungsgebot mit der Option zum Einsetzen eines Treuhänders bei Zuwiderhandlung praktikabler ist, werden wir uns im zu- ständigen Ausschuss sicher noch eingehend unterhalten, Herr Kollege Brannekämper. – Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD dafür bedanken, dass sie das Fachgespräch mit Expertinnen und Experten, das wir am 26. April durchführen, angeregt haben. Herr Kollege Brannekämper ist da herzlich eingeladen, zu uns in den Innenausschuss zu kommen.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass sich schon bei der Debatte über die Wohnungsaufsicht gezeigt hat, dass ein Zweckentfremdungsgesetz hilfreich sein kann, um gegen Missstände vorzugehen und um Wohnraum zu schützen. Ich hoffe, dass wir wirklich ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg bringen und dass dann, wenn dieses praxistaugliche Gesetz ein- mal verabschiedet ist, tatsächlich mehr Kommunen als bisher nur die Landeshauptstadt München die Gelegenheit nutzen, dieses Gesetz bei sich anzuwenden. – Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN)