Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Herr Staatssekretär Eck, Sie haben gesagt, Sie wollen die Spielsucht nachhaltig eindämmen. Es ist gut, das zu erklären. Anspruch und Wirklichkeit klaffen jedoch weit auseinander, wenn man sieht, was Sie vorgelegt haben. Das ist ein Lehrbeispiel für den Satz: Was in der Theorie gut ist, taugt noch lange nicht für die Praxis. Die gewünschte Wirkung wird der Gesetzentwurf in der Praxis leider nicht erreichen.
Wo liegt überhaupt das Problem? – Jahrelang ist die Zahl der Spielhallen rasant gestiegen. Im Jahr 2008 hatten wir lediglich 1.912 Spielhallen. Im Jahr 2012 ist die Anzahl der Spielhallen auf 2.738 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von 42,3 % innerhalb von ein paar Jahren. Die Quartiersqualität in unseren Städten ist sehr wichtig. Wir brauchen lebendige Quartiere. Ein Quartier, in dem sich Spielhallen und Nagelstudios aneinanderreihen, ist alles andere als attraktiv. Das brauche ich Ihnen nicht sagen.
Im Jahr 2012 sind Regelungen in Kraft getreten, die zwar gut gemeint waren, in der Praxis jedoch nicht die gewünschte Wirkung entfalten konnten. Schon da- mals wäre es nötig gewesen, den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum einzuräumen. Der voriegende Gesetzentwurf sieht vor, den Spielerschutz zu verbessern. Der Mindestabstand zwischen Spiel- hallen soll von 250 auf 500 Meter erhöht werden. Das ist gut und wurde lange gefordert. Jetzt kommt es endlich. Die Sperrzeit soll von drei bis neun Uhr verlängert werden. Das ist ebenfalls gut, aber aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Das sind kosmetische Verschönerungen am Ausführungsgesetz. Der Bayerische Städtetag fordert seit Jahren, dass dieser Mindestabstand vergrößert wird. Das geschieht nun endlich.
In der Praxis reicht dies aber nicht aus. Schon heute machen manche Städte von der Möglichkeit, die Sperrzeiten auszudehnen, Gebrauch. Sie gehen dabei weit über das hinaus, was jetzt im Gesetz steht. Deshalb wäre es wichtig, dass wir eine gesetzliche Sperrzeit von mindestens neun Stunden, die bereits ab 24 Uhr gilt, ins Gesetz aufnehmen, wie es der Bayerische Städtetag auch fordert.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Jetzt kommt aber der Knackpunkt. Das Gesetz wird konterkariert durch die Vollzugshinweise, die für be- stehende Spielhallen eine Befreiung vorsehen. In der Praxis wird sich deshalb nichts ändern. Das ist der Knackpunkt. Die Kommunen haben gegen diese Vollzugshinweise so massive Bedenken, dass sie schon ein Remonstrationsschreiben vorgelegt haben. Dass die Kommunen so etwas tun, ist wirklich ungewöhnlich. Das sollte ein unmissverständliches Signal an die Staatsregierung sein, Herr Staatssekretär Eck. Dieses Schreiben sollte Sie auch noch einmal zum Nachdenken anregen.
Die Rechtmäßigkeit der Vollzugshinweise ist daher mehr als anzuzweifeln. Zum 30. Juni 2017 läuft die Übergangszeit nach dem Glückspieländerungsstaats- vertrag und dem bayerischen Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag aus. Viele Spielhallen müssten dann schließen, weil sie künftig keine erforderliche glücks- spielrechtliche Erlaubnis mehr bekommen würden. Dass dies grundsätzlich rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich bestätigt. Die Voll- zugshinweise sind aber derart weit gefasst, dass das eigentliche Ziel des Gesetzes, Großspielhallen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung der Glückspielssucht ab- bzw. zurückzubauen, faktisch kaum erreicht wird. In der Praxis werden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden äußerst unterschiedliche Entscheidungen treffen. Mangels aus- reichender Rechtssicherheit wird es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Spielhallenbetreibern, die ihren Betrieb aufgeben müssen, und Kommunen, die keine Erlaubnis erteilt haben, kommen. Während Sie den Spielhallenbetreibern und dem lukrativen Geschäft mit der Sucht praktisch weiter Brücken bauen, legen Sie den Kommunen in Ihrem Bemühen, den Spielhallenwildwuchs endlich effektiv einzudämmen, Steine in den Weg.
Wir GRÜNE haben schon vor einiger Zeit einen umfassenden Bericht gefordert. Dieser liegt noch nicht vor. Ich bin schon sehr gespannt darauf, was Sie noch sagen werden. Abschließend kann ich nur noch sagen: Wenn Ihre Absicht, den Spielerschutz zu ver- bessern, kein Lippenbekenntnis bleiben soll, rate ich Ihnen, bei den vorgesehenen Regelungen im Sinne der Kommunen nachzubessern.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Kollege Mistol, wir sind uns schon im Klaren darüber, dass die Kommunen die Genehmigungen zum Bau dieser Spielhallen erteilt haben, obwohl es nach dem Baurecht umfangreiche Möglichkeiten gegeben hätte, die wir im Stadtrat von Fürth durchaus genutzt haben.
(Horst Arnold (SPD): Nicht jede Kommune ist absolut sozialdemokratisch regiert!)
Erster Vizepräsident Reinhold Bocklet: Danke schön, Frau Kollegin. – Herr Kollege Mistol, Sie haben das Wort.
Frau Guttenberger, ich bin selbst Stadtrat in einer größeren kreisfreien Stadt.
(Zuruf des Abgeordneten Tobias Reiß (CSU))
– Ja, in Regensburg. Regensburg ist eine sehr schöne Stadt, und ich bin stolz darauf, Regensburger zu sein. Das lasse ich mir von Ihnen auch nicht madig machen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Frau Guttenberger, ich möchte aber wieder auf Sie eingehen, und nicht auf den Zwischenruf. Wir haben es damals geprüft, und die Verwaltung hat versucht, den Spielraum, der ihr 2012 gegeben worden ist, auszunutzen. Von der Verwaltung ist uns damals gesagt worden, sie würde gerne viel mehr machen, aber sie könne es nicht, der Rahmen sei viel zu eng. Wir haben alles, was baurechtlich möglich ist, auch tatsächlich gemacht. Wir haben auch Gebiete definiert, in denen wir keine Spielhallen zulassen wollen. Wir haben vieles gemacht. Trotzdem ist bei uns die Zahl der Spielhallen nicht zurückgegangen. Deswegen brauchen wir Regelungen, die in der Praxis auch taugen.
(Beifall bei den GRÜNEN)