Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Bezahlbarer Wohnraum wird in den bayerischen Städten und Ballungs- räumen aufgrund des anhaltenden Zuzugs in den Freistaat sicher auch noch in den nächsten Jahren heiß begehrt und hart umkämpft sein. Die Mietpreise für Wohnungen oder Häuser gehen im Freistaat weiterhin durch die Decke. Bei den Altbauwohnungen –
dazu gibt es Zahlen vom Bayerischen Rundfunk – haben sie sich in den letzten zehn Jahren um 35,5 % erhöht, bei den Bestandswohnungen um 38,8 % und bei den Neubauwohnungen um 34,6 %. Noch stärker ist der Anstieg bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Von den steigenden Mieten und Grundstückskosten sind zunehmend auch Haushalte mit mittleren Ein- kommen betroffen, die auf den überhitzten bayerischen Wohnungsmärkten das Nachsehen haben. Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Erhöhung der Einkommensgrenzen vor. Das ist sicherlich richtig; die Notwendigkeit liegt auf der Hand. Aus Sicht der GRÜNEN sage ich: Diese Anpassung ist nach zehn Jahren längst überfällig.
Es geht aber nicht nur um die Anpassung der Einkommensgrenzen, sondern Sie nehmen auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit auf. Das ist löblich – 17 Jahre, nachdem der Bundesgesetzgeber die eingetragenen Lebenspartnerschaften beschlossen hat. Es entbehrt auch nicht einer gewissen Ironie, dass Sie die Regelung gerade zu einem Zeitpunkt in dieses Gesetz aufnehmen, zu dem jüngst die Ehe für alle beschlossen wurde und das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaften seit 1. Oktober 2017 nicht mehr neu begründet werden kann. Allerdings ist es richtig, das aufzunehmen, obwohl das viele, viele Jahre zu spät geschieht; denn dieses Rechtsinstitut wird es, auch wenn es ausläuft, natürlich weiterhin noch geben.
Kolleginnen und Kollegen, alles in allem ist die Zielsetzung des Gesetzentwurfs unstrittig. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen seitens der Staatsregierung, die Wohnraumförderung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie müssen insbesondere dem sozialen Mietwohnungsbau absolute Vorfahrt einräumen, und dafür brauchen wir in erster Linie eine deutliche Aufstockung der Landesmittel für die Wohnraumförderung. Herr Kollege Rotter, hier erwarten wir GRÜNE ein klares Signal beim anstehenden Nachtragshaushalt, damit das wieder mehr wird.
(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CSU: Das wird es auch!)
– Ich höre das gerne.
Gleichzeitig zielen aus unserer Sicht die Instrumente des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sehr auf die Eigenheimförderung und – böse gesagt – auf die Wirtschaftsförderung mit sozialer Zwischennutzung ab. Seit Jahren fallen mehr Wohnungen aus der Bindung, als neue hinzukommen. Um mehr Mietwohn- raum in die Sozialbindung zu bringen oder dort zu halten, ist es notwendig, an weiteren Stellschrauben der Wohnraumförderung zu drehen. Gerade, wenn mehr und mehr private Bauträger diese Fördergelder in Anspruch nehmen, ist es notwendig, die Sozialbewirtschaftung bei der einkommensorientierten Förderung durch eine langfristige Begrenzung der Miterhöhung zu verstetigen. Aus unserer Sicht muss auch über die Bindungsfrist hinaus gewährleistet sein, dass diese Wohnungen sozialbewirtschaftet werden. Ich denke, das ist eine große Herausforderung, für die wir noch nicht die richtigen Instrumente haben. Darüber müssten wir im Rahmen der weiteren Debatte auch noch einmal intensiv nachdenken. Zur Schaffung und Erhaltung ausgewogener Bewohnerstrukturen sollte die mittelbare Belegung wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Ich denke, in dieser Richtung ist eben- falls noch viel Musik drin.
Kolleginnen und Kollegen, das Dach über dem Kopf ist ein knappes und wertvolles Gut. Es darf deshalb nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden, sondern es bedarf der politischen Gestaltung, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken. In der Wohnungspolitik haben wir diesbezüglich noch viel zu tun; packen wir es an.
(Beifall bei den GRÜNEN)