Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Ehre, wem Ehre gebührt. Fast eine halbe Million Frauen und Männer sind im Freistaat rund um die Uhr zur Stelle, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder Natur- und Sachwerte zu schützen. Wir können es nicht oft genug sagen: Etwa 95 % unserer Einsatzkräfte bei Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk engagieren sich ehrenamtlich. Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie haben Anerkennung und Unterstützung dafür verdient, dass sie viele Stunden ihrer Freizeit für andere opfern. Für dieses unverzichtbare und selbstlose Engagement möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, vor knapp einem Jahr haben wir in diesem Hause einer Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zugestimmt und damit das Feuerwehrrecht an die sich verändernden gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen angepasst. Insbesondere haben wir damit die Alters- grenze für aktive Feuerwehrleute von 63 auf 65 Jahre angehoben. Außerdem haben wir damit die Bestimmungen zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren zur Nachwuchsförderung beschlossen. Das war ein wesentlicher Kern der Reform. An diese Reform knüpft der heute vorliegende Gesetzentwurf an, mit dem ein neues Ehrenzeichen für eine 50-jährige Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Werksfeuerwehr, bei freiwilligen Hilfsorganisationen oder dem Technischen Hilfswerk vorgesehen ist.
Kolleginnen und Kollegen, sich schon in jungen Jahren in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und ein Leben lang dabei zu bleiben, zeugt von Idealismus, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Das verdient unser aller Wertschätzung; denn den Geehrten kommt die Aufgabe zu, als Vorbild für den Dienst am Menschen zu werben, damit die Kette der Hilfsbereitschaft auch künftig nicht abreißt. Diese Verantwortung tragen erfreulicherweise auch immer mehr Mädchen und Frauen. Bei den Ehrungen sind sie aber immer noch deutlich unterrepräsentiert. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass bei der aktiven Dienstzeit Unterbrechungen, die beispielsweise durch eine Elternzeit bedingt sind, ausreichend berücksichtigt und angerechnet werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Im Hinblick auf die Gewinnung und die Förderung von Nachwuchs halte ich es für angebracht, über die Einführung eines weiteren Ehrenzeichens für eine 15-jährige Dienstzeit nachzudenken, wie das in Baden- Württemberg auf Anregung des dortigen Landesfeuerwehrverbandes geschehen ist. Über diese beiden Aspekte sollten wir im Rahmen der weiteren Beratung im federführenden Ausschuss noch vertieft diskutieren.
Der Gesetzentwurf hat noch eine weitere Zielsetzung: Die Abrechnung der Luftrettungseinsätze soll in die für die Landrettung vereinbarte Systematik überführt werden, was zu einer Vereinfachung und zu einer Reduzierung des Aufwands führen soll. Aus unserer Sicht ist dies schlüssig und nachvollziehbar. Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNE begrüßen alles in allem den Vorschlag, ehrenamtliches Engagement mit einem neuen Ehrenzeichen wertzuschätzen, insbesondere in Zeiten, in denen der Respekt gegenüber den Einsatzkräften schwindet, wie die Zahlen zunehmender Übergriffe auf Helferinnen und Helfer traurigerweise belegen. Wir GRÜNEN werden diesem Gesetzentwurf auch in der Zweiten Lesung zustimmen. Wir zeigen mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetzenwurf, dass wir hinter unseren Einsatzkräften stehen.
(Beifall bei den GRÜNEN)