Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Wer es bis jetzt noch nicht wusste, der weiß es nun: Wir sind uns einig, dass dieses Gesetz auch über den 30. Juni 2017 hinaus unbefristet weitergeführt werden soll. Herr Kollege Rotter, ich habe für die SPD Verständnis. Der 30. Juni ist nicht mehr weit entfernt. Ich selbst habe einmal bei einem anderen Thema die Geduld verloren, bei dem ebenfalls lange Zeit angekündigt war, dass ein Gesetzentwurf der Staatsregierung kommen werde. Ich fände es gut, wenn wir beide Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten könnten, wenn es einmal so weit ist. Diese Gesetzentwürfe werden zwar zum großen Teil deckungsgleich sein, aber es wird wahrscheinlich auch deutliche Unterschiede geben.
Ich möchte jetzt weniger über das Verfahren als vielmehr über den Inhalt sprechen. Wir können sagen, dass sich dieses Gesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2009 durchaus als wirkungsvoll erwiesen hat. Leider ist es bisher nur in München zur Anwendung gekommen. Die Landeshauptstadt hat als einzige bayerische Kommune von dieser Satzungsbefugnis Gebrauch gemacht. Sie verfügt aber als Vorreiterin über eine ausreichende Erfahrung hinsichtlich des Vollzugs. Ich finde es gut, dass es im Jahr 2015 gelungen ist, 237 falsch genutzte Wohnungen wieder in den regulären Wohnungsmarkt zurückzubringen. In den Jahren 2009 bis 2015 konnte bei insgesamt 1.244 Wohnungen die illegale Zweckentfremdung beendet werden. Hier ist also tatsächlich etwas passiert.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Nachdem davon auszugehen ist, dass sich der Wohnraummangel auf dem überhitzten bayerischen Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird, ist nicht nur eine Entfristung dieses Gesetzes geboten; auch die Erfahrungen mit diesem Gesetz sollen bei einer Änderung des Gesetzes berücksichtigt werden. Ich nenne hier die Entwicklungen bei der Fremdbeherbergung und die damit verbundene Zweckentfremdung von Wohnraum. Hier hat sich die Situation in den letzten Jahren noch einmal deutlich verschärft.
Wir haben heute von der Studie gehört, wonach in München 1,9 Millionen Besucher in gut 4.300 Quartiere vermittelt werden, vor allem über Internetportale. Dazu gehört auch dieses lukrative Geschäft mit dem Medizintourismus. Dabei wird oft Wohnraum für eine Nacht für 380 Euro angeboten. Dadurch kommt man tatsächlich im Monat für eine Wohnung auf einen Betrag von 10.000 Euro, den Herr Lotte genannt hat. Damit kann man also schon einen schönen Betrag er- wirtschaften. Dadurch wird auch der Bevölkerung dauerhaft Wohnraum entzogen. Insofern ist es klar, dass der bisherige Bußgeldrahmen deutlich erhöht werden muss.
(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))
Es muss schon wehtun. Es bringt nichts, wenn man nur Kleckerlesbeträge einfordern kann.
Wir brauchen sicher auch eine Erweiterung der Auskunftspflichten. Wir werden im zuständigen Ausschuss bestimmt eingehend darüber diskutieren, dass das Anbieten und Bewerben von genehmigungspflichtigen Vermietungen mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Insofern kann ich für die GRÜNEN sagen, dass der Gesetzentwurf der SPD eine gute Grundlage ist. Wir können damit zu einer guten Lösung kommen. Innenminister Herrmann hat schon im Sommer angekündigt, das Gesetz zu entfristen und auch zu verschärfen. Auf den kursierenden Referentenentwurf, der ebenfalls viele dieser Regelungen aufgreift, wurde bereits Bezug genommen. Ich wünsche mir, dass wir darüber tatsächlich gemeinsam beraten.
Auch über das Thema Ersatzvornahme sollten wir noch eingehend diskutieren; das ist schon ein heftiger Eingriff. Ich gehe davon aus, dass sie dann, wenn sie kommt, ein Mittel ist, das die Kommunen nicht leichtfertig einsetzen dürfen. Sie wird wohl eher ein Mittel sein, um nach dem Motto "Wir könnten" mit dem Zaunpfahl zu winken. Dazu gibt es sicher noch Diskussionsbedarf im Ausschuss.
Kolleginnen und Kollegen, klar ist, die Kommunen brauchen ein effektives Mittel, um illegale Zweckentfremdungen zu verfolgen und bestehenden Wohnraum schützen zu können. Das Zweckentfremdungsgesetz ist hilfreich. Die Entfristung und die Neuregelung werden kommen. Die nähere Ausgestaltung werden wir noch diskutieren. Ich appelliere aber schon jetzt auch an andere Kommunen, von der Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, Gebrauch zu machen.
(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)