Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist laut Gericht verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss deshalb schnell einen verfassungskonformen und mehrheitsfähigen Vorschlag zur Reform vorlegen. Es wäre auch nicht der erste. Bereits 2016 hat der Bundesrat ein neues Modell verabschiedet, dem 14 von 16 Bundesländern zugestimmt haben. Nur Bayern und Hamburg waren und sind dagegen.
Das von den Ländern favorisierte Kostenwertmodell kann nun als Grundlage für die neue Diskussion dienen und fristgerecht umgesetzt werden – im vom Bundesverfassungsgericht gewährten Zeitrahmen. Das heißt, dass die Grundsteuer zukünftig auf Basis einer kombinierten Bewertung aus Grundstücks- und Gebäudewert erhoben wird. Trotz aller Schwierigkeiten sich auf eine neue Grundsteuer zu einigen, sind sich doch alle einig: Die Grundsteuer stellt mit knapp 14 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle dar und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Wir Grüne wollen eine gerechte Grundsteuer, die nicht manche bevorzugt und andere benachteiligt – wie das momentan der Fall ist. Wenn die Werte einmal festgelegt worden sind, sollte die Grundsteuer künftig automatisiert erhoben werden. Gleichzeitig muss der Mieterschutz gewährleistet und die Umlegung auf die Mieten dezidiert ausgeschlossen werden.
Wir wollen auch Spekulationen mit Grund und Boden einen Riegel vorschieben. Eine neue Komponente im Grundsteuergesetz soll eine höhere Besteuerung brachliegender innerstädtischer Grundstücke ermöglichen. Dadurch können Liegenschaften mobilisiert und gleichzeitig der Flächenverbrauch reduziert werden. Außerdem schlagen wir vor, den Kommunen ein zoniertes Heberecht zuzugestehen. Städte und Gemeinden können dann nicht nur einen Hebesatz, sondern je nach Stadtteil verschiedene Hebesätze festlegen. Damit geben wir den Kommunen ein weiteres Instrument zur Stadtentwicklung an die Hand. Die Reform muss nun schnell kommen. Wir brauchen endlich eine Lösung, die Rechtssicherheit schafft, denn die Grundsteuer ist wichtig für unsere Städte und Gemeinden.