Beitrag für die Grüne Woche
Wenn ein Bauträger einen Häuserblock mit 200 Wohnungen ohne Tiefgaragen bauen darf, spart er dadurch etwa zwei Millionen Euro ein. Geld, das er stattdessen für mehr Wohnqualität ausgeben kann. Wohnen ohne Auto erfreut sich daher immer größerer Beliebtheit, denn insbesondere von den Menschen in Ballungsräumen wird das Auto zunehmend als Problem für Mobilität und Lebensqualität erkannt. Platzbedarf, Lärm, Abgase und Unfallgefahren machen es zunehmend ungeeignet für eine verdichtete Stadt. Entscheidend ist aber, dass die Abschaffung der gesetzlichen Stellplatzpflicht die Kosten beim Wohnungsbau spürbar mindern und zur Entschärfung der angespannten Situation auf dem bayerischen Wohnungsmarkt beitragen kann. Daher haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen aufheben soll. Stattdessen wollen wir den Gemeinden die Möglichkeit geben, allein durch eigene Satzungen bedarfsorientiert Stellplatzpflichten zu begründen, inhaltlich auszugestalten oder auch davon abzusehen. Eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen als Kostentreiber vor allem beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wirkt. Dort liegt die Leerstandsquote von Tiefgaragen zum Teil bei über 50 %, während sich der PKW Bestand bei sozialwohnungsberechtigten Haushalten gerademal bei 0,2 – 0,5 beläuft. Bislang ist es in den Kommunen oftmals der Fall, dass es wegen zu hoher bürokratischer Hürden gar nicht erst zu einer Reduzierung von Stellplätzen kommt. Wir wollen deshalb dass dort, wo es keinen Bedarf an Stellplätzen gibt, unkompliziert auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden kann. Stattdessen soll eine individuelle kommunale Stadt- und Verkehrsplanung ermöglicht werden, die die lokalen Gegebenheiten in den Blick nimmt und Bedürfnisse einer modernen Mobilitätsgesellschaft berücksichtigt. Die Abschaffung der Stellplatzflicht ist zwar nicht das einzige, aber ein wesentliches wohnungspolitisches Instrument, um die Kosten beim Wohnungsbau im Interesse der Mieterinnen und Mieter spürbar zu mindern. Daher dürfen sich die politischen Entscheidungsträger vor dieser Option auch nicht länger verschließen.