Boden ist ein knappes und wertvolles Gut. Vor allem in Ballungsräumen ist er seit Jahren lukrative und sichere Anlage für Investoren, was die Preise ungebremst in die Höhe treibt. Für viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen hingegen wird es immer schwieriger überhaupt leistbaren Wohnraum zu finden. Das öffentliche Eigentum an Grund und Boden ist deshalb der Schlüssel für Gemeinwohl und sozialen Zusammenhalt. Deshalb muss sorgsam mit dieser wertvollen Ressource umgegangen werden. Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht ist eine gute Möglichkeit, um Wohnraum langfristig bezahlbar zu erhalten. Der Boden bleibt in öffentlicher Hand, und gleichzeitig können soziale Kriterien zur Nutzung festgelegt werden. Und wenn Verkauf, dann sollten Grundstücke nicht mehr meistbietend, sondern Konzeptausschreibung veräußert werden. Dadurch können je nach Standort und Bedarf sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische und ökologische Ziele verwirklicht werden. Immer sollte auf eine ausgewogene Mischung von vordringlich benötigtem Mietwohnungsbau, Wohneigentum und genossenschaftlichem Wohnen als dritte wichtige und Quartiere sozial stabilisierende Säule der Wohnraumversorgung gesetzt werden. Auch die anstehende Reform der Grundsteuer ist von bodenpolitischer Relevanz, um Fehlanreize der bestehenden Besteuerung auszuräumen. Durch eine neue Komponente im Grundsteuergesetz, die eine höhere Besteuerung brachliegender innerstädtischer Grundstücke ermöglicht, könnten Liegenschaften mobilisiert und gleichzeitig der Flächenverbrauch reduziert werden. Ergänzend könnte durch ein zoniertes Heberecht für Kommunen ein weiteres Instrument zur Stadtentwicklung geschaffen werden. Den Traum von den eigenen vier Wänden hingegen wird das geplante Baukindergeld Normalverdienern in größeren Städten im Freistaat nicht erfüllen können. Es ist - wie die abgeschaffte Eigenheimzulage - ein Griff in die subventionspolitische Mottenkiste. Stattdessen sollte das Geld besser in den sozialen Wohnungsbau gesteckt werden.