Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Die bayerischen Sparkassen durchleben unruhige Zeiten. Aus Brüssel weht ihnen der scharfe Wind der Finanz marktregulierung ins Gesicht, während innerhalb der Sparkassenfamilie immer noch die Affäre Kreidl bewältigt werden muss. Dazu werden wir morgen im Innenausschuss noch einen Bericht der Staatsregierung bekommen. Klar ist aber längst: Die Vorgänge in und um die Sparkasse Miesbach haben doch sehr am Image der Sparkassen gekratzt. Vertrauen ist aber das größte und wichtigste Kapital unserer Sparkassen, zumal sie der Gemeinwohlverpflichtung unterliegen. Der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes ist weniger eine Konsequenz aus dieser Causa Kreidl als eine notwendige Reaktion auf Vorgaben von außen. Herr Kollege Eck hat das schon intensiv erörtert.
Wir GRÜNEN stimmen dieser notwendigen Anpassung des Sparkassengesetzes grundsätzlich zu, möchten aber die Diskussion bei dieser Gelegenheit auf eine breitere Grundlage stellen. Ich finde, die Aufarbeitung der Affäre Kreidl und die zukünftige Ausrichtung der Sparkassen sollten wir zum Anlass nehmen, intensiv über grundlegende Strukturen des Sparkassenwesens im Freistaat zu diskutieren. Möglicherweise muss die Verfassung der bayerischen Sparkassen generell auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man Regionalprinzip und Gemeinwohlorientierung auf rechterhalten und vor allem nachhaltig erhalten will.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wir GRÜNEN sprechen uns für transparente und für alle Sparkassen verbindliche Regeln aus, was Spenden uns Sponsoring angeht. Die vom Sparkassenverband verabschiedete Selbstverpflichtung ist für uns noch viel zu unverbindlich. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch der Diskussion nicht verschließen, ob Sparkassen ihre Gewinne nicht einfach an ihre Eigentümer, also an die Städte und Landkreise, ausschütten sollten. Dann könnten direkt von den Bürgerinnen und Bürger gewählte Gremien über die Verwendung entscheiden. Wie bei der Neuregelung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist es auch hier entscheidend, dass das komplexe Sach- und Fachwissen bei zunehmender Professionalisierung des Sparkassengeschäfts gewährleistet werden kann.
Zudem stellt sich die Frage, warum die Staatsregierung die notwendige Änderung des Sparkassengesetzes nicht auch gleich zum Anlass genommen hat, die umfassende Mitarbeitermitbestimmung mit aufzunehmen, wie es in 15 von 16 Bundesländern längst der Fall ist. Auch in Bayern ist es unserer Auffassung nach an der Zeit, eine neue Ära der Mitbestimmung bei den Sparkassen einzuführen, Herr Kollege Dünkel.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, weshalb durch die gegenwärtigen Regelungen bei der Besetzung der Verwaltungsräte die Stärkeverhältnis se der Fraktionen des jeweiligen Trägers nicht be rücksichtigt werden. Nicht zuletzt wurde kürzlich wie der die Diskussion über einen Vorschlag aus den Reihen der Sparkasse, Sparkassen als Stiftungen zu führen, aufgegriffen. Es könnte sich lohnen, sich auch mit diesem Gedanken näher zu befassen.
Wie Sie sehen, besteht hinsichtlich der Sparkassen großer Gesprächsbedarf. Daher freue ich mich auf eine intensive Beratung dieses Gesetzentwurfs und auch der anderen von mir gerade genannten Aspekte.
(Beifall bei den GRÜNEN)