Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG führt regelmäßig zu Konflikten zwischen Grund- und Hauseigentümern und Gemeinden. Die Kritik richtet sich zum einen gegen Art und Umfang von entsprechenden Straßenausbaumaßnahmen, teilweise wird die Notwendigkeit gänzlich in Frage gestellt. Dass die Regelungen von Beitragspflichtigen als ungerecht empfunden werden, belegen diverse Eingaben an den Landtag. Auch in der Gemeinde Kaufering wird derzeit intensiv über eine sog. „StrABS“ diskutiert. Auf Einladung des Grünen Ortsverbandes berichtete Jürgen Mistol über den aktuellen Sachstand, Positionen sowie Alternativen zur bisherigen Erhebung von Beiträgen. Einerseits ist der Großteil der Gemeinden bei der Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen auf diese Beiträge angewiesen, so dass eine ersatzlose Abschaffung der Straßenausbeiträge nur zu Lasten der Allgemeinheit möglich wäre, andererseits bringen die mit einer einmaligen Erhebung verbundenen hohen Beiträge insbesondere einkommensschwache Menschen in erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Bedrängnis. In anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Saarland oder Thüringen können Gemeinden stattdessen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erlassen. Durch solche Anspar-Modelle werden die alljährlichen Investitionsaufwendungen für Straßen auf alle Eigentümer einer Gemeinde oder eines Stadtviertels umgelegt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich wiederkehrende Straßenausbaubeiträge als zulässig erklärt hat, ist es sinnvoll zu prüfen, ob diese Form der Beitragserhebung nicht auch im Freistaat einen angemessenen Kompromiss zwischen den Anliegen der Beitragsschuldner und den Interessen der Gemeinden darstellen könnte. Aufgrund eines interfraktionellen Antrags wird nun im Juli im Bayerischen Landtag eine Expertenanhörung dazu stattfinden.