Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat am 10. August die Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei verhandelt. Gleichzeitig wurde die Popularklage der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze gegen die Gründung der Bayerischen Grenzpolizei verhandelt.
Grenzschutz ist eindeutig und ausschließlich Sache des Bundes. Die Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei verletzt die Kompetenzordnung von Bund und Ländern und ist verfassungswidrig. Die im Vorfeld der Landtagswahl 2018 mit viel Getöse von Ministerpräsident Markus Söder gegründete Bayerische Grenzpolizei war wie der damalige Kruzifixerlass in Behörden und das überzogen harte Polizeiaufgabengesetz der untaugliche Versuch, die AfD mit einer streng konservativen Law-and-Order-Politik rechts zu überholen.
Zwar spricht der Ministerpräsident heute selbst von Fehlern der damaligen Zeit, aber er hat noch keine dieser Maßnahmen zurückgenommen. Mit der Klage will die Grüne Landtagsfraktion die CSU in ihre landespolitischen Schranken weisen. Die Bayerische Grenzpolizei gehört abgeschafft, die Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern benötigt.
Die Landtags-Grünen wurden bei der Verhandlung durch den Regensburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen vertreten. Für die Grüne Landtagsfraktion war der parlamentarische Geschäftsführer Jürgen Mistol vor Ort.
Das Urteil wird am 28.8.2020 verkündet.