In einer derartigen Krise, in der wir uns gerade befinden, müssen staatliche Einzelmaßnahmen regelmäßig überprüft und nachjustiert werden. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Politik, das Krisengeschehen umfassend und weitsichtig in den Blick zu nehmen und einen Masterplan für das Jetzt und das Später zu entwickeln. Die Grüne im Bayerischen Landtag nehmen mit dem grünen Grundsatzpapier „20-Punkte-Plan: Mit Weitblick durch die Krise“ die gesamte Gesellschaft in den Blick und stellen sicher, dass unser Land als starker Sozialstaat aus der Krise kommt.
In der Corona-Krise sind die Menschen mehr noch als sonst auf ihre Wohnung angewiesen. Wir Grüne sehen die Hilfen der Bundes- und Landesregierung als einen ersten richtigen Schritt, aber es braucht mehr um die Wohnsituation in Zeiten der Krise abzusichern.
Für die kommenden drei Monate kann bei Zahlungsrückständen MieterInnen und PächterInnen von Wohnraum oder Gewerberäumen nicht gekündigt werden. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen, sie wird nur aufgeschoben. Vermieter*innen haben zumindest die Möglichkeit, laufende Darlehen aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu stunden. Dies gilt allerdings nur für sog. Verbraucherverträge.
Wir rufen die Bundesregierung deshalb dazu auf, mit der Wohnungswirtschaft, den Eigentümerverbänden, dem Deutschen Mieterbund und den Sozialverbänden ein weitergehendes Maßnahmenpaket zum Schutz der eigenen Wohnung aufzulegen und freiwillige Maßnahmen mit der Wohnungswirtschaft zu vereinbaren.
Vor allem aber unterstützen wir die Forderung zur Einrichtung eines "Sicher-Wohnen-Fonds" Denn auch nach der Pandemie werden viele MieterInnen nicht gleich in der Lage sein, ihren Mietrückstand zu begleichen. Ein Solidarfonds kann dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten.
Wichtig ist es jetzt zudem, Zwangsvollstreckungen und Zwangsräumungen von Mieterinnen und Mietern sowie selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnungen und Gewerberäumen auszusetzen.
Personen mit Einkommensausfällen müssen in einem schnellen, einfachen Verfahren Wohngeld erhalten können. Schon vor der Krise waren die Wohngeldstellen in vielen Kommunen überlastet. Daher brauchen sie wirksame Hilfestellung um Anträge digital oder vereinfacht zu bewilligen. Die Mittel sind aufzustocken.
Strom-, Wärmeenergie-, Wasser- und Telefon- oder Internetsperren dürfen in der Krise nicht vollzogen werden.
Um bestehende EmpfängerInnen von Grundsicherung nicht schlechter zu stellen als NeuantragstellerInnen, müssen die Kosten der Unterkunft auch für sie leichter übernommen werden und die Regelsätze erhöht werden. Denn auch sie sind von der Corona-Krise betroffen.
Und wir appellieren an Immobilieneigentümer zu prüfen, inwieweit sie die Miete für Kleingewerbetreibende von Geschäften, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten und daher aufgrund der Corona-Krise besonders von Schließungen betroffen sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aussetzen oder stunden können.
Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden wirtschaftlichen Folgen verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass das Grundrecht auf Wohnen geschützt wird. Um Folgen von Krisen künftig besser abfedern zu können, braucht es eine deutliche Stärkung und Ausweitung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus. Dazu gehört auch die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens als dritte Säule der Wohnraumversorgung.