Das Konfliktpotential zwischen Wohnen und Natur war Anlass für die wohnungspolitische Veranstaltung mit Jürgen Mistol in Augsburg. Mangelnder Wohnraum und mangelnde Flächen werden in den Großstädten immer mehr zum Problem. Augsburg und Stadtbergen haben kaum freie Fläche übrig, gerade für Menschen mit wenig Geld wird Wohnraum knapp, und die Mieten steigen.Aber für diese Probleme haben die Grünen Lösungen anzubieten, dies machte Jürgen Mistol in seinen spannenden Vortrag zur Stadtentwicklung deutlich. Klar ist, dass die Wohnraumförderung der Staatsregierung zügig vorangetrieben werden muss. Die Mittel für Wohnbauförderung in Bayern sind seit 1994 stetig gesunken. 1994 gab der Freistadt 348 Mio aus, 2016 waren es 159 Mio. Diese Absenkung der Mittel ist nicht nachvollziehbar. Bauen und Wohnen sind zwei grüne und soziale Themen. Bayern braucht eine aktivere Wohnungspolitik. Der zukunftsweisende Wohnungsbau muss schnell, nachhaltig und bezahlbar sein. Es muss auf Landesebene einen Instrumentenkasten geben, der für alle Regionen nutzbar ist, also auf dem Land sowie auch in Ballungsgebieten. Gebiete, in denen mittel- und langfristig ein Bevölkerungswachstum prognostiziert wird, müssen ebenso unterstützt werden (das kann durch die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnbaus passieren), wie auch Kommunen mit sinkender Wohnungsnachfrage und hohem Leerstand. Aktuell ist eine Reform des Bauplanungsrechts auf Bundesebene geplant. Zum einen wird eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ eingeführt, was ein Nebeneinander von Wohn-, Gewerbenutzung und Kultureinrichtungen. Dies sollte das Leitbild jeder Stadt bzw. Region sein - kurzen Wegen, Arbeitsplätze vor Ort und eine gute soziale Mischung aller Bewohner*innen. Bei der anderen angestrebten Reform soll es ermöglicht werden, befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren zu ermöglichen ( § 13 b BauGB). Die grüne Landtagsfraktion hat hierzu einen Antrag eingebracht, das die bayerische Staatsregierung dieser Reform nicht zustimmt, da mittlerweile schon 11000 ha zur Zeit in Bayern als Gewerbegebiet ausgewiesen sind und dies damit noch verstärkt werden würde. Leider ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Schon in der bayerischen Verfassung steht im Art. 106 „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessenen Wohnung. Die Förderung des Baus billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Das heißt der öffentlich geförderte Wohnungsbau verstärkt werden. Die Akteure im sozialen Wohnungsbau sind Bund, Länder und Kommunen. Bei der Wohnraumförderung liegt die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Bundesländern und der Bund leistet Kompensationszahlungen. Viele Kommunen haben mittlerweile eigene Programm zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum.
Das bayerische Wohnraumförderungsgesetz beinhaltet folgende Möglichkeiten:
Der Wohnungspakt Bayern besteht aus drei Säulen. Ziel sind 28.000 neue staatliche Wohnungen. Gebraucht würden aber 70.000!
Säule 1: Staatliches Sofortprogramm – Staat plant und baut (reduzierter Standard, zeitlich begrenzt und nur auf eigenem Bauland, z.B. für Flüchtlinge oder einheimische Bedürftige) - 70 Mio. Geplant sind 550 Mietwohnungen.
Säule 2: Kommunales Förderungsprogramm – Gemeinden planen und bauen selbst, um Wohnungsangebote für den öffentlichen Bedarf zu schaffen - 50 Mio pro Jahr. Geplant sind mindestens 1500 Mietwohnungen pro Jahr mit durchschnittlich 65 qm Wohnfläche.
Säule 3: Staatliche Wohnungsbauförderung – Investoren planen und bauen mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum für alle Sozialwohnungsberechtigen - 400 Mio auf vier Jahre angelegt. Geplant sind 2500 neue Mietwohnungen 2016 und eine jährliche Steigerung um 500 pro Jahr auf 4000 Mietwohnungen im Jahr 2019.
Die Stadt Augsburg ruft die meisten Mittel zur Wohnbauförderung in Schwaben ab. Im Jahr 2016 waren es 36 Mio.
Mobilisierung von Bauland können die Kommunen über Bauleitplanungen, Städtebauliche Verträge, verbilligte Abgabe von Grundstücken und Veräußerung landwirtschaftlicher Betriebsflächen ermöglichen. Aber auch durch Nachverdichtung, Baugebot zur Schließung von Baulücken, Baulandumlegung und vielen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
Mittels steuerrechtlicher Anreizsysteme kann der Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Auch ein Aufweichen der Stellplatzverordnung senkt Baukosten und fördert indirekt nachhaltige Mobilitätskonzepte (vgl. Art. 47 BayBo) oder die Einführung einer einheitlichen Bauordnung in allen Bundesländern.
Verstärkte Förderung des Genossen- und gemeinschaftliches Bauens ist wichtig. Genossenschaften haben das Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigen Wohnraum zu versorgen. Sie eignen sich durch ihre speziellen Zielsetzungen besonders für integrative soziale Ansätze.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte erfreuen sich in Zeiten steigender Mieten, des demografischen Wandels und veränderter familiärer Strukturen wachsender Beliebtheit.
Die Städtebauförderung bietet verschiedene Programme, die (auch) dazu bestimmt sind, Wohnungsbedingungen in Städten und Gemeinden zu verbessern. Ein wichtiger Bereich ist das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, das zur städtebaulichen Aufwertung und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient.
In der anschließenden Diskussion stand die Umsetzung der Förderprogramm- und möglichkeiten vor Ort im Mittelpunkt. Eine gelungene Veranstaltung mit positiven Feedback.