Die Mieterschutzverordnung (MiSchV) im Freistaat muss neu erlassen werden, lieber heute als morgen. Doch die Staatsregierung macht sich einen schlanken Fuß, wenn es um die Interessen der bayerischen Mieterinnen und Mieter geht. Bereits im Dezember 2017 hat ein Gerichtsurteil die Mietpreisbremse im Freistaat für unwirksam erklärt, weil die Mieterschutzverordnung als rechtliche Grundlage an einem Verfahrensmangel leide. Es fehlt an einer ausreichenden Begründung weshalb ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Dennoch hat die Staatsregierung trotz Ankündigung bislang keine neue Verordnung erlassen. Die Grüne Landtagsfraktion hat daher einen Antrag gestellt, der die Staatsregierung auffordert, eine neue Mieterschutzverordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. In ihr sind schließlich drei mieterschützende Regelungen zusammengefasst: die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenzesenkung und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Staatsregierung ist sich zwar dem Problem bewusst, vertröstet aber auf die Ergebnisse eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, das als Grundlage für eine neue Verordnung dient. Mit einer neuen Mieterschutzverordnung ist nach Aussagen der CSU-FW-Koalition deshalb nicht vor Mitte 2019 zu rechnen. Das Erstellen einer validen Datengrundlage hätte unseres Erachtens schon zur Einführung der Mietpreisbremse geschehen können und müssen, zumal diese ohnehin auf 5 Jahre begrenzt ist. Die Staatsregierung spielt ganz klar auf Zeit und schiebt den Mieterschutz weiter auf die lange Bank. Unseren Antrag hat die schwarz-orange-Koalition zusammen mit den Stimmen der AfD abgelehnt.