Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht in Kraft getreten. Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum jedoch weiterhin fällig und es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst können Mietverhältnisse wieder gekündigt werden. Für den Fall, dass der Zeitraum von April bis Juni 2020 nicht ausreichen sollte, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise für Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen und Gewerberäumen abzufedern, hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, den Zeitraum dieser Rechtsverordnung zunächst um drei Monate zu verlägern. Eine Verlängerung ist aber nun am Widerstand der CDU und CSU gescheitert. Anlass für mich, bei der Staatsregierung nachzufragen, weshalb sie eine Verlängerung auf Bundesebene nicht unterstützt hat. De Staatsriegierung hingegen hält das Auslaufen des Mietmoratoriums für vertretbar. Ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen. Denn die Krise ist noch längst nicht vorbei. Weiterhin sind sehr viele Menschen in Kurzarbeit, viele Selbstständige ohne Aufträge und viele Unternehmen unter immensen wirtschaftlichen Druck.Umfragen des Deutschen Mieterbundes bestätigen, dass die Zahl derer, die die Miete nicht mehr oder nur noch zum Teil zahlen können, steigt. Nicht nur Wohnraummieterinnen und -mieter sind dringend auf das schnelle Handeln der Bundesregierung und die Verlängerung des corona-bedingten Kündigungsschutzes angewiesen. Auch für hunderttausende Gewerbetreibende in Deutschland würde ein Auslaufen des Schutzes Ende Juni 2020 verheerende Folgen haben. Denn auch wenn Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Kneipen sowie andere Gewerbeeinrichtungen nach und nach wieder öffnen, haben sie deutlich weniger Gäste und Kunden und dadurch auch viel weniger Umsatz als zu normalen Zeiten. Zudem sind Gewerbemieter oft auch Wohnraummieter und daher sogar mit der doppelten Mietzahlung belastet. Reagiert die Bundesregierung jetzt nicht, droht den Gewerbemietern nach Juni 2020 nicht nur der Verlust der Wohnung, sondern auch der Verlust ihrer Gewerbeflächen. Überbrückunshilfen allein werden das Problem auch nicht lösen können. Es ist das völlig falsche Signal, jetzt das Mietmoratorium zu beenden. Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, dass Menschen auf der Straße landen, weil sie aktuell ihre Miete nicht bezahlen können. Darum muss die Kündigungsbeschränkungen mindestens um drei weitere Monate verlängert werden. Außerdem braucht es Maßnahmen, um Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Nachzahlung ihrer Mieten bzw. Immobilienkredite zu unterstützen, denn die Pflicht zur Zahlung bleibt ja bestehen. Dafür braucht es auf Bundes- sowie Landesebene eine auf die Vergabe von zinslosen Darlehen gerichtetee Hilfsprogramme als zusätzliche soziale Flankierung.