Wer als Hauseigentümer/in in München zu billig vermietet, dem kann die Erbschaftssteuer teuer zu stehen kommen. Denn für die Höhe der Steuern wird bei der Gebäudebewertung der Mietspiegel herangezogen. Jenem Mietspiegel, in den nur Neumieten aus den vergangenen vier Jahren einfließen und der dadurch vielmehr ein Mieterhöhungsspiegel ist. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Hauseigentümer*innen, die auf angespannten Wohnungsmärkten langfristig für faire und stabile Mieten und damit für ausgewogene Nachbarschaften sorgen, im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer nicht stärker begünstigt werden.
Dazu habe ich ein Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antwort fällt bedauerlicherweise ernüchternd aus. Darin beruft sich die Staatsregierung überwiegend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und sieht die Interessen der Eigentümer*innen durch die Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG gewahrt. Diese kommt aber unabhängig davon zur Anwendung, ob eine Vermietung zur ortsüblichen Miete oder einer hiervon abweichenden Miete erfolgt. Dies ist meines Erachtens nicht gerecht und sollte vor allem im Hinblick auf den eklatanten Wohnraummangel auf den Prüfstand gestellt werden.
Als Wohnungspolitiker sehe ich vor allem durch das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bei der Gebäudebewertung ein weiteres Problem, weil der Mietspiegel nur Mieterhöhungen und Neuvermietungen der letzten vier Jahre erfasst und damit die Mietpreisspirale weiter nach oben treibt. Deshalb wollen wir Grüne schon lange bundesweit die Mietentgelte der letzten 10 Jahre in die Bildung der Vergleichsmiete einbeziehen, um zumindest so eine dämpfende Wirkung zu erzeugen.