Zum 01. Januar hat die Bundesregierung die Mietpreisbremse verschärft. Doch im Freistaat steht sie weiterhin auf tönernen Füßen, weil die Landesverordnung nicht den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. In Bayern gilt die Mietpreisbremse derzeit in 137 bayerischen Gemeinden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch gezeigt, dass die Mieterschutzverordnung als landesrechtliche Grundlage vor Gericht nicht standhält. Ein Urteil des Landgerichts Münchens lässt befürchten, dass Klagen gegen überhöhte Mieten von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. Auch die Staatsregierung räumt ein, dass die Mieterschutzverordnung neu erlassen werden muss, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das geht aus meiner Anfrage zum Plenum (siehe Anhang) hervor. Die Mietpreisbremse war für die CSU von Anfang an ein ungeliebtes Kind. Sie hat auf Bundesebene maßgeblich dazu beitragen, dass das Instrument verzögert wurde. Ich erwarte von der schwarz-orangen Koalition, dass sie die handwerklichen Fehler bei der Umsetzung auf Landesebene endlich ausbessert und schleunigst eine hieb- und stichfeste Rechtsgrundlage vorlegt.