Pressemitteilung
Jürgen Mistol fordert Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr und zwar jetzt
Die Antwort der Staatskanzlei (siehe unten) auf die Schriftliche Anfrage von Jürgen Mistol, dem stellvertretenden Vorsitzenden der grünen Landtagsfraktion, macht deutlich, dass sich die Bayerische Staatsregierung beim Thema Lärmschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anrainergemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr hinter ihrer formellen Nicht-Zuständigkeit versteckt und die Betroffenen im Stich lässt. „Es kann nicht angehen, dass der Übungs- und Flugbetrieb, vor allem auf und an der Schießbahn 213, regelmäßig gegen die verbindlich festgelegten Schieß- und Flugzeiten verstößt.“, kritisiert Mistol.
Auf dem Truppenübungsplatz gilt deutsches Recht, an das sich die US-Streitkräfte genauso zu halten haben, wie die Bundeswehr oder andere NATO-Truppen, die auf dem Gelände üben. Das sei ihm bei seinen Besuchen bestätigt worden. Die Behauptung, es seien keine Verstöße gegen Schießzeitregelungen bekannt, ist angesichts der laufenden Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner unhaltbar.
Durch die Formulierung, das „heranrückender Wohnbebauung“ das Problem ist, werden bewusst Tatsachen verdreht, denn die Häuser wurden bereits in den 1950er Jahren errichtet, das heißt bevor die Schießbahn 213 gebaut wurde.
„Die Menschen haben ein Recht auf Lärmschutz. Doch die Staatsregierung duckt sich weg und lässt die sie mit ihren berechtigten Sorgen allein“, stellt der Abgeordnete klar. Seit Jahrzehnten werden die betroffenen Anwohner, die sich im „Bürgerforum Umwelt und Truppenübungsplatz“ (BUT) zusammen geschlossen haben, von Bundesbehörden und der US-Armee mit leeren Absichtsbekundungen für einen besseren Lärmschutz hingehalten und es passiert nichts. „Hier muss die Staatsregierung endlich aktiv werden und ihrer Verantwortung nachkommen. Die vereinbarten Regeln zum Schieß- und Flugbetrieb müssen streng eingehalten und kontrolliert werden“, fordert Mistol.
„Außerdem“, so der Oberpfälzer Abgeordnete, „muss sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der anstehenden Lärmmessung zum Anlass genommen werden, rasche und umfassende Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Wege zu leiten.“