Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt knapp. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich der Wohnraummangel in Bayern in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, wirklich hart und konsequent gegen ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns einig, dass das Zweckentfremdungsgesetz, das zum 30. Juni ausgelaufen wäre, nun unbefristet verlängert und verschärft werden soll. Wir haben dazu zwei Gesetzentwürfe vor uns. Beide erscheinen mir inhaltlich ähnlicher, als man es der Debatte jetzt entnehmen könnte. Beide gehen in die richtige Richtung. In beiden Initiativen findet sich die Steigerung der Bußgelder von 50.000 auf 500.000 Euro, und in beiden Gesetzentwürfen gibt es eine zeitliche Obergrenze für die Fremdbeherbergung, und zwar einmal sechs Wochen und einmal acht Wochen, und es gibt erweiterte Auskunftsrechte über Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Internetportale wie Airbnb.
Es gibt auch einige Unterschiede. Auf einen ist schon hingewiesen worden, nämlich auf die Treuhänderregelung. Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass der Treuhänder bei den Experten und Expertinnen, die im Ausschuss gesprochen haben, nicht so gut angekommen ist. Das ist auch aus unserer Sicht im Gesetzentwurf der SPD nicht so gut gelungen.
Unterschiede bestehen insbesondere auch im Hin- blick auf die Wiederzuführung des Wohnraums zu Wohnzwecken und auf das Vollstreckungsregime. Dazu haben die Experten und Expertinnen bei der Anhörung im Innenausschuss klar Stellung bezogen. Wer es hören wollte, konnte hören, was sie zu sagen hatten.
Für die Experten und Expertinnen waren drei Aspekte ausschlaggebend. Erstens. Das Anbieten und Bewerben von ungenehmigtem, zweckentfremdetem Wohn- raum soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zweitens. Die Anordnungsbefugnisse müssen gut vollstreckt werden können, wenn erforderlich auch durch Räumung als Ultima Ratio. Drittens. Der Zweckentfremdungstatbestand ist auch bei zeitlich befristeten Vermietungen von möbliertem Wohnraum mit Mieten über 15 % der ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben.
Punkt drei, was die überteuerte Vermietung von möbliertem Wohnraum und damit den Sachverhalt des Wuchers betrifft, sehen wir schon anders, als Kollege Lorenz vorgetragen hat. Wir sehen den Bundesgesetzgeber in der Verantwortung. Ich meine, dies hat in diesem Gesetz tatsächlich nichts zu suchen. Es braucht endlich eine praxistaugliche Ausgestaltung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CSU und SPD, diesbezüglich hätten Sie auch über Ihre Kollegen im Bundestag schon für eine Lösung sorgen und entsprechend Druck machen können.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Noch einmal zu den ersten beiden Anregungen der Expertinnen und Experten. Wir als GRÜNE haben sie ernst genommen. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der heute auch zur Abstimmung steht. Da in den vergangenen Jahren insbesondere das lukrative Geschäft im Bereich Fremdbeherbergung – das hatten wir schon besprochen –, Medizintourismus und Vermietung über Online-Portale stark zugenommen hat, soll schon das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum geahndet werden können. Das ist das eine.
Darüber hinaus soll in Ergänzung zum Landesstraf- und Verordnungsgesetz eine Räumungsbefugnis in das Gesetz aufgenommen werden. Zudem sollen Verwaltungsakte zur Feststellung und Beseitigung einer Zweckentfremdung mit den Mitteln des Verwaltungszwanges vollzogen werden können, um ein wirklich funktionierendes Vollstreckungsregime zu gewährleisten.
Kollege Hanisch hat darauf hingewiesen – ich gebrauche jetzt den Begriff, den die Experten der Stadt München in der Anhörung gebraucht haben –: Im Medizintourismus sind mafiöse Strukturen anzutreffen. Wenn es um mafiöse Strukturen geht, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, braucht es wirklich harte und konsequente Mittel, um diesen Strukturen entgegenzutreten.
Kolleginnen und Kollegen, ich will nochmals für unseren Änderungsantrag und damit für eine praxistaugliche Lösung im Sinne der Kommunen werben. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bringt aus unserer Sicht zwar eine deutliche Verbesserung, letztlich fehlt ihm aber der letzte Biss. Wir GRÜNE regen daher an, zu gegebener Zeit die Gesetzesänderung zu evaluieren. Sollte mit dem heute zu beschließenden Gesetz nicht die gewünschte Wirkung hinsichtlich der Beendigung von Zweckentfremdungen erzielt werden können, stehen Sie von der Staatsregierung, Herr Staatssekretär Eck, auch in der Pflicht, entsprechend nachzubessern, und zwar so schnell wie möglich.
Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich an alle Städte und Gemeinden appellieren, nach Inkrafttreten des Gesetzes von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen, dieses Gesetz vor Ort verstärkt
anzuwenden und auch gegen andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum – ich nenne nur die Überbelegung oder die Verwahrlosung von Wohnraum – im Rahmen der Wohnungsaufsicht gezielt vorzugehen.
Insofern werden wir GRÜNE dem Gesetzentwurf der Staatsregierung heute zustimmen, übrigens auch dem Gesetzentwurf der SPD, auch wenn er aus unserer Sicht nicht perfekt ist. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist auch nicht perfekt, aber er ist besser als das, was wir bisher hatten. Er bringt – das haben auch die Expertinnen und Experten bestätigt – eine deutliche Verbesserung.
Wir GRÜNE werden uns den Vollzug aber trotzdem sehr genau ansehen und Verbesserungen einfordern, sobald dies notwendig erscheint. Ich befürchte, dies wird notwendig sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei den GRÜNEN)