Als Teil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtentwicklung sind begrünte Gebäude aus der modernen Stadtplanung nicht mehr wegzudenken. Städte stehen heute und in Zukunft verstärkt vor der Herausforderung, neben CO²-senkenden Klimaschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Schon heute wirkt sich der Klimawandel mit steigender Tendenz negativ auf Städte aus. Dürre- und Hitzeperioden werden häufiger ebenso wie Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Der stetige Zuzug in die Städte sorgt zudem für mehr Flächenversiegelung. Durch Nachverdichtung und der dadurch beschränkten Möglichkeit weitere Grünflächen auszuweisen, werden sich diese Effekte noch weiter verschärfen. Begrünte Dächer und Fassaden können diese komplexen Probleme zwar nicht gänzlich lösen, aber einen wichtigen Beitrag zu ihrer Entschärfung leisten. Die Grüne Landtagsfraktion fordert daher, die Gebäudebegrünung in der Bayerischen Bauordnung aufzunehmen. Unser Anliegen, der Gebäudebegrünung mehr Bedeutung zu verleihen, fand zwar fraktionsübergreifend Zustimmung. Der Antrag wurde letztendlich jedoch von der CSU-Mehrheit im Wirtschaftsausschuss abgelehnt, weil man die gesetzgeberische Zuständigkeit dafür auf Bundesebene verortet sieht. Dabei gibt es entsprechende Regelungen beispielsweise auch in den Landesbauordnungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Damit hat man die Möglichkeit vergeben, auch in Bayern ein klares Zeichen für Grüne Architektur zu setzen. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Wir bleiben am Thema dran!